Getaggte Beiträge ‘Regionalparlament’

Wahlrecht zum Regionalparlament in Kurzform

// März 16th, 2009 // No Comments » // Regionalwahl

# Wahlberechtigt (§ 9 GVRS): Deutsche/r im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 GG
# Vollendetes 18. Lebensjahr
# Hauptwohnung seit mindestens drei Monaten im Verbandsgebiet
# Jede/r Wähler/in hat eine Stimme.
# Gewählt werden können Listen, die von den Parteien und Wählervereinigungen aufgestellt werden.
# Wahlkreise sind die Stadt Stuttgart und die fünf Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis.
# Die 80 Sitze der Regionalwahl werden nach dem Verhältniswahlrecht vergeben.
# Zusätzliche “Ausgleichssitze” können entstehen, damit das Sitzverhältnis sowohl dem Ergebnis der Wahl in den einzelnen Wahlkreisen als auch dem Verhältnis der im Wahlgebiet (gleich Verbandsgebiet) erreichten Gesamtstimmzahlen entspricht (derzeit 10 Sitze, maximal 16 Sitze).
# Die Mitglieder der Regionalversammlung werden auf fünf Jahre gewählt.